Wirtschaft

Hier finden Sie Musterschreiben an folgende Stellen:

Insbesondere zur Überprüfung der Kreditwürdigkeit erteilen SCHUFA und Schuldnerverzeichnis Auskünfte.

Zur SCHUFA

Die SCHUFA speichert Daten aus öffentlichen Schuldnerverzeichnissen der Gerichte und insbesondere Meldungen von Kreditinstituten, Leasing-Gesellschaften, Versandhandelsunternehmen und Kreditkartengesellschaften. Es werden z.B. die Einziehung der Kreditkarte oder die Kündigung des Giro-Kontos wegen mißbräuchlicher Nutzung, die Abgabe einer eidesstattlichen Versicherung, fruchtlose Pfändungen, Lohnpfändungen oder Scheckrückgaben mangels Deckung gespeichert.

Die SCHUFA führt sogenannte Domizil-Dateien. Sollten Sie Ihren Hauptwohnsitz weder in Berlin noch in den neuen Bundesländern haben, müßten Sie Ihr Auskunftsersuchen an die SCHUFA-Geschäftsstelle des Bundeslandes Ihres Wohnsitzes richten.

Die SCHUFA teilt neben der Auskunft, welche Daten über Sie gespeichert sind, auch Angaben darüber mit, wer die Daten gemeldet und wer innerhalb der letzten 12 Monate - sofern keine Information im SCHUFA-Datenbestand war, innerhalb der letzten 3 Monate - eine Anfrage an die SCHUFA gerichtet hat.

Obwohl eine Auskunfterteilung an den Betroffenen nach § 34 Abs. 5 Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) grundsätzlich unentgeltlich zu erfolgen hat, kann die SCHUFA vom Auskunftssuchenden dann ein Entgelt erheben, wenn dieser die Auskunft gegenüber Dritten zu wirtschaftlichen Zwecken nutzen kann. Da es sich bei der SCHUFA um eine private Kreditschutzorganisation handelt, wird dies regelmäßig anzunehmen sein. Der Anspruch auf ein Entgelt entfällt jedoch, wenn Ihre Daten unrichtig oder unzulässig gespeichert werden oder die Auskunft ergibt, daß die Daten zu berichtigen oder zu löschen sind.

Sollten Sie Ihren Hauptwohnsitz in Berlin oder in den neuen Bundesländern haben, können sie nach § 34 Abs. 6 BDSG unentgeltlich Einsicht in die Sie betreffenden Daten und Angaben nehmen, wenn Sie zur Berliner Geschäftsstelle der SCHUFA gehen. Die Adresse können Sie dem beiliegenden Musterschreiben entnehmen.

Zum Schuldnerverzeichnis

Beim Amtsgericht Schöneberg wird zentral ein Verzeichnis geführt über die Personen, die eine eidesstattliche Versicherung nach § 807 Zivilprozeßordnung (ZPO) und § 284 der Abgabenordnung abgegeben haben oder gegen die nach § 901 ZPO die Haft angeordnet ist. Die Eintragung wird nach drei Jahren seit Endes des Jahres, in dem die eidesstattliche Versicherung abgegeben, die Haft angeordnet oder die sechsmonatige Haftvollstreckung beendet worden ist (§ 915 a Abs. 1 ZPO), gelöscht. Sie wird vorzeitig gelöscht, wenn die Befriedigung des Gläubigers, der gegen den Schuldner das Verfahren zur Abnahme einer eidesstattlichen Versicherung eingeleitet hat, nachgewiesen worden ist oder der Wegfall des Eintragungsgrundes dem Vollstreckungsgericht bekanntgeworden ist (§ 915 a ZPO).

Über das Bestehen oder Nichtbestehen einer Eintragung in das Schuldnerverzeichnis ist jedem auf Antrag Auskunft zu erteilen (§ 915 b Abs. 1 ZPO).

Folgende Musterschreiben sind vorhanden:

Auskunft über Daten, die Sie über mich gespeichert haben (SCHUFA)
Auskunft über Datenübermittlung und Herkunft der Daten (SCHUFA)
Auskunft über Daten, die Sie über mich gespeichert haben (Schuldnerverzeichnis)
Löschung der über mich gespeicherten Daten (Schuldnerverzeichnis)